Förderungen
Gefördert wird der vor Ort verbrauchte Strom aus einer Photovoltaikanlage
- 100 kWp maximale Anlagengröße
- insgesamt maximal 500 MW im Jahr
- jede Anlage maximal 20 Jahre + Rumpfjahr
- grundsätzlich keine Bestandsanlagen
- Strompreis max. 90 % des Grundsversorgungstarifs
- Anlage muss auf Wohngebäude (min. 40 % Wohnfläche) oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang installiert sein
- Keine Nutzung des öffentlichen Netzes
Wie sieht die Förderung aus?
- Anspruchsberechtigt sind Betreiber von PV-Anlagen
- Förderung zahlt der Netzbetreiber, stammt aus EEG-Konto
- Höhe: EEG-Vergütung – 8,5 Cent, also je nach Anlagengröße aktuell (Stand: Juli 2017) 2,11 bis 3,7 ct/kWh
- stellt einen Zuschlag dar zum Erlös aus Stromverkauf und den Erlösen aus der Überschusseinspeisung
- erst nach beihilferechtlicher Prüfung wird die Förderung gewährt
Meldungs- und Mitteilungspflichten:
- Registrierung im Marktstammdatenregister
- bis zum 28. Februar des Folgejahres müssen dem Netzbetreiber alle Mengen (Direktstrom, Einspeisung, Reststrom) mitgeteilt werden
Mieterstromvertrag
- Stromanbieterwahlfreiheit für den Mieter muss gewahrt bleiben
- Mieterstromvertrag unabhängig vom Mietvertrag
- maximal 1 Jahr Laufzeit
Welches Potential birgt das Mieterstromgesetz?
- 3,8 Millionen Wohnung haben Förderpotential, das entspricht 370.000 Solaranlagen
- Sektorenkopplung:
- Wärmepumpenbelieferung möglich
- Ladesäulenbelieferung möglich
- Stromspeicher:
- Zuschlag nicht für eingespeicherten Strom
- für vor Ort genutzen Strom möglich
KfW-Förderung
Die Installation einer Photovoltaikanlage lohnt sich, denn die KfW-Bank vergibt zinsgünstige Förderkredite für energieeffizientes Bauen in Höhe von bis zu 100.000 Euro für jede Wohnung. Eine Photovoltaikanlage verringert den Primärenergiebedarf der Immobilie, weshalb diese einen Betrag zum Energieeffizienzstandard des Gebäudes leisten kann. Je höher der Energieeffizienz-Standard, desto höher auch der Tilgungszuschuss durch die KfW. So erhalten Sie bei einem KfW-Effizienzhaus-40 ganze 10 Prozent Tilgungszuschuss, bei dem KfW-Effizienzhaus-40-Plus sogar 15 Prozent Tilgungszuschuss (Stand Juli 2017). Beim Standard 40-Plus ist sogar eine „stromerzeugende Anlage auf Basis von Erneuerbaren Energien“ sowie ein Speicher vorgeschrieben, um in den Genuss dieser attraktiven Kreditkonditionen zu kommen.
Weiterführende Informationen direkt auf den Seiten der KfW:
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf den Webseiten der Fördergeber.
Förderprogramme der Länder
Landesvorhaben „Mieterstrommodelle“
Was wird gefördert?
- bis zu 1.000 Wohneinheiten in Wohngebäuden
- die Installation und Erprobung neuartiger Zähler- und Abrechnungssysteme zur Eigenstromversorgung im Mietwohnungsbau
- Nicht gefördert wird die Anschaffung der Photovoltaikanlage selbst
- mit pauschalem Sockelbetrag von 10.000 Euro und Pauschale von 500 Euro pro Wohneinheit bei bis zu 30 Wohneinheiten und ab der 31. Wohneinheit 300 Euro
Voraussetzungen?
- Wohngebäude befinden sich in Hessen
- Wohngebäude muss mindestens 6 und maximal 100 Wohneinheiten beinhalten
- Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 12.500 Euro
- Mieterstrom-Arbeitspreis muss um mindestens 1ct/kWh (brutto) unter dem günstigstem Tarif des örtlichen Grundversorgers liegen
Programm Solar Invest
Was wird gefördert?
- Neuinvestitionen in Photovoltaikanlagen, sofern der erzeugte Strom der Eigen- oder Direktversorgung dient und der Strom nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird,
- Neuinvestitionen in stationäre Energiespeichersysteme, die der Speicherung von Strom aus Photovoltaik dienen (Batteriespeicher).
- Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom (Konzepte, Gutachten, Studien, Wirtschaftlichkeitsberechnungen)
- Investitionen zur Realisierung von Mieterstrommodellen (Steuer-, Mess-, Kontroll- und Abrechnungssysteme),
Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden mit einem Zuschuss gefördert:
- für Photovoltaikanlagen und Energiespeicher von bis zu 40 % (in Kombination bis zu 50 %),
- für Investitionen in Mieterstrommodelle von bis zu 80 %
- für Beratung von bis zu 80 %
- Der Zuschussbetrag ist auf 100.000 EUR je Vorhaben begrenzt. Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 1.000 EUR liegen, können nicht gefördert werden.
Voraussetzungen:
- Das Vorhaben wird in Thüringen durchgeführt.
- Bei Energiespeichersystemen ist der selbst erzeugte Strom mindestens zu 60 % selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauchsquote).
- Bei Mieterstrommodellen sollte der Mieterstrom-Arbeitspreis den günstigsten Strompreis des örtlichen Grundversorgers um mindestens 1 Cent je Kilowattstunde (brutto) unterschreiten.
Programm progres.nrw
ACHTUNG – Auch wenn nach wie vor die Webseiten des Landes online sind, scheint eine Förderung aktuell nicht mehr möglich! Das Land NRW reagiert damit auf die bundesweite Förderung durch den Mieterstromzuschlag.
Was wird gefördert?
- Investitionen zur Realisierung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen, insbesondere automatisierte Steuer-, Mess-, Kontroll- und Abrechnungssysteme
- Ausgaben für den Erwerb und die Installation von geeigneten Zählern zur Bilanzierung des Stromverbrauchs von mit Mieterstrom belieferten Mietern (Summenzählermodell).
- Ausgaben für den Erwerb und die Einrichtung eines Abrechnungssystems (Hard- und Software) zur automatisierten und energierechtskonformen Rechnungserstellung.
- Maximal mögliche Zuwendung je Vorhaben sind 30.000 Euro.
- stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die eine Peakleistung größer 30 kW aufweist. Dabei kann es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde. Beantragt werden kann Unterstützung für die Ausgaben für entsprechende Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers. Es werden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Obergrenze der Förderung pro Speicher bei 75.000 Euro liegt.
- Ausgenommen sind Stromerzeugungsanlagen
Voraussetzungen:
- der günstigste Tarif des örtlichen Grundversorgers muss im Mieterstrom-Arbeitspreis um mindestens 1,5 ct/kWh (brutto) unterschritten werden
- Immobilie in NRW