Nach monatelangem Hin und Her ist es endlich soweit: Der 2012 ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschriebene sog. „52-Gigawatt-Deckel“ ist so gut wie abgeschafft: In seiner gestrigen Sitzung beschloss der Bundestag den mit Erreichen des Deckels drohenden vollständigen Förderstopp für neu installierte Photovoltaik-Anlagen abzuwenden. Damit haben Immobilienbesitzer, die in PV-Anlagen auf ihren Dächern investieren wollen, um sich und ihre Mieter mit umweltfreundlichen Solarstrom zu versorgen, nun wieder mehr Planungssicherheit. Denn sie können sicher sein, dass sie weiterhin auch für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom noch eine Vergütung erhalten, ohne die in vielen Fällen keine Bankfinanzierung der Anlagen möglich wäre. Die Zustimmung des Bundesrats am 3. Juli gilt als reine Formsache. Insofern freuen wir uns natürlich darauf, in den kommenden Monaten zahlreiche weitere Mieterstromprojekte gemeinsamen mit Vermietern, Eigentümergemeinschaften, Projektentwicklern, Energiegenossenschaften und anderen Akteuren umzusetzen. Aber klar ist auch: Die Abschaffung des Förderdeckels kurz vor dessen Erreichung ist nur der erste Schritt! Wir setzen uns gemeinsamen mit anderen Unternehmen und Organisationen dafür ein, dass die dezentrale und bürgernahe Energiewende mit verbesserten regulatorischen Rahmenbedingungen wieder stärker an Fahrt aufnimmt.