Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung 2023 gem. § 42 EnWG auf Basis der Daten von 2022
prosumergy Mieterstrom
CO2-Emissionen
0 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0 g/kWh
Bei allen Projekten, die vor Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes umgesetzt wurden, sowie bei Projekten, die den Mieterstromzuschlag nicht erhalten, darf der Mieterstromanteil (also der Anteil des Stroms, welcher vor Ort erzeugt und verbraucht wurde) nicht in der offiziellen Stromkennzeichnung für Ihren lokalen Strom ausgewiesen werden. Auf Ihrer Rechnung finden Sie jedoch den Autarkiegrad, also den Anteil des Gesamtstrombedarfs, welcher aus der Anlage vor Ort stammt. Für diesen Strom sind wir daher gezwungen Herkunftsnachweise zu erwerben, um ihn zumindest als grün ausweisen zu dürfen.
Für den Anteil Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis gilt somit für unsere gesamte Stromkennzeichnung:
Angabe der Lieferländer der Herkunftsnachweise gem. § 42 Abs. 1 Nr. 3 EnWG: 96,5 % Deutschland, 0,5 % Schweden, 3 % Norwegen.
Bei Projekten mit Mieterstromzuschlag finden Sie Ihre projektspezifische Stromkennzeichnung auf Ihrer Stromrechnung.
Unternehmensmix
CO2-Emissionen
0 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0 g/kWh
Verbleibender Energieträgermix
CO2-Emissionen
0 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0 g/kWh
Zum Vergleich: Bundesdeutscher Strommix
CO2-Emissionen
377 g/kWh
Radioaktiver Abfall
0,0002 g/kWh