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Mieterstromgesetz: Altmaier verspricht Nachbesserungen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier stellt in einem Brief an die Koalitionsfraktionen Änderungen am Mieterstromgesetz in Aussicht. Selbst der Minister kommt nicht umhin festzustellen, dass die Rahmenbedingungen für Mieterstrom zu restriktiv sein könnten. Das entsprechende Gesetz, selbstverständlich auch aus seinem Haus, hat es nicht geschafft, die urbane Energiewende einzuläuten. Daher kündigt der Minister an, „insbesondere den räumlichen Zusammenhang, die Höhe der Vergütung, die Abschaffung der Anlagenzusammenfassung und das Lieferkettenmodell“ bei den Nachbesserungen zu berücksichtigen.

Wir bei prosumergy können nur beipflichten und fordern konkrete Maßnahmen:

  • Der Ausschluss von Nichtwohngebäuden muss weg. Selbstverständlich müssen auch gewerblich genutzte Objekte, z.B. Büroflächen in den Innenstädten, dezentral mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
  • Der Ausschluss von Nebengebäuden muss weg. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein verschattetes Dach des Wohngebäudes dazu führt, dass die Bewohner keinen Mieterstrom haben können, obwohl direkt daneben ein geeignetes Dach zum Beispiel auf einer Garage vorhanden ist.
  • Die Preisobergrenze muss entbürokratisiert werden: Eine einmalige Festlegung zu Beginn eines Mieterstromprojekts ist völlig ausreichend, da unrechtmäßige Preiserhöhungen ohnehin verboten sind.
  • Der Mieterstromzuschlag ist zu niedrig und sinkt überproportional. Der Mieterstromzuschlag muss in gleicher Höhe angesetzt werden, wie die EEG-Umlagenbefreiung bzw. -reduktion Eigenversorgungsmodelle begünstigt, um Mieter mit Eigenheimbesitzern gleichzustellen. Die monatliche Degression des Mieterstromzuschlags muss vom anzulegenden Wert entkoppelt werden. Die Energiewende in der Stadt braucht eine eigenständige Berechnung unter Berücksichtigung des Ausbauzieles für Mieterstromanlagen, die Degression muss in Form eines atmenden Deckels stattfinden.
  • Der Gesetzgeber muss abrücken von einem Fokus auf die Akteurskonstellation (Wer liefert wem wo?) hin zu der simplen Frage, ob lokal Energie erzeugt und verbraucht wird. Das Lieferkettenmodell ist der einzige Weg, Dachbesitzern oder auch Bürgerenergiegenossenschaften eine komfortable Mieterstromlösung anzubieten.
  • Das Potential der netzdienlichen Lastenverteilung in Quartieren kann bislang nicht gehoben werden. In Zukunft müssen diese Restriktionen aufgehoben werden, um auch im Sinne der Sektorenkopplung Quartiere wirtschaftlich darstellbar dezentral mit Energie zu versorgen.
  • Jedes einzelne Mieterstromprojekt muss mit dem jeweiligen Netzbetreiber abgestimmt werden. Jeder der ungefähr 900 Netzbetreiber kocht sein eigenes Süppchen. Wir fordern eine deutschlandweite Standardisierung der Handhabung von Messkonzepten und Lieferantenwechselprozessen.
  • Der Gesetzgeber muss endlich für klare, einfach Regeln sorgen, wie Mieterstrom in Kombination mit Batteriespeichern (§ 61l) und mit E-Ladesäulen zu handhaben ist, genauso wenig darf der Bau von Photovoltaikanlagen durch rigide Bauordnungen (Gründachproblematik) erschwert werden.

Wir sind gespannt, was Minister Altmaier im Herbst abliefert. Eine Bestandsaufnahme, ganz ohne verbindliche politische Zusagen? Wir hoffen, der Minister gibt Mieterstrom die Priorität, die er verdient, und schiebt nicht alles auf die lange Bank bis 2020.

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